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Dr. Knud Dietrich

Korruptionsprävention für Kommunen in Niedersachsen

Ein altes Problem mit neuen Facetten

Korruption

Unbestechlichkeit ist die fundamentale Grundlage für eine funktionierende und vertrauenswürdige Verwaltung, ebenso wie der Schutz derjenigen Menschen, die dort etwaige Missstände aufdecken - denn häufig entdeckt man nur über sie das dahinterliegende Problem. Gerade in gesellschaftlich wie politisch unruhigen Zeiten ist es umso wichtiger, dass die Bevölkerung sich auf unbestechliche Verwaltungsbedienstete sicher verlassen kann. Korruption beginnt oft schleichend, mit kleinen Gefälligkeiten, und die Grenze hin zur Strafbarkeit ist häufig ebenso schwer zu erkennen, wie sie schnell überschritten ist. Da insbesondere Kommunen oft auch sensible Themen wie große Bauprojekte alleine stemmen müssen, ist gerade auch an dieser Stelle besonderes Augenmerk auf rechtskonform handelnde Mitarbeiter:innen zu richten.

Neue Gefahr

Unrechtmäßige Einflussnahmen sind auch seitens ausländischer Mächte immer mehr zu befürchten, auch ihnen ist durch eine frühzeitige Korruptionsprävention entgegenzutreten. Haben Sie ein LPG-Terminal, einen Containerhafen, eine Ölquelle oder ein Bergwerk in Ihrer Gemeinde? Nein? Lesen Sie trotzdem weiter. Jede kritische Infrastruktur, jeder neuralgische Punkt der Versorgung der Bevölkerung mit Energie, Gas, Wasser und Kommunikation, jeder relevante Verkehrsweg, jedes Krankenhaus, jede öffentliche und private Liegenschaft von entsprechender Bedeutung kann für Sabotage und Spionage von Interesse sein. Es ist zu erwarten, dass gezielte Versuche, gerade auch von Mitarbeiter:innen aus der öffentlichen Verwaltung Informationen, Unterlagen oder sonstige Unterstützung zu erlangen, hier noch erheblich steigen werden.

Schutz von Hinweisgeber:innen

Der Schutz von Hinweisgeber:innen ("Whistleblower") hat mit dem 2023 in Kraft getretenen Hinweisgeberschutzgesetz und der diesem zugrundeliegenden EU-Richtlinie erheblich an Bedeutung gewonnen. Nicht zuletzt die im März 2025 gegen die Bundesrepublik verhängte Millionenstrafe wegen der zu späten Umsetzung der EU-Richtlinie zeigt, wie ernst die neuen Schutzmaßnahmen zu nehmen sind. Niedersachsen hat mit dem Hinweisgebermeldestellengesetz diese wichtige Aufgabe grundsätzlich auf die Kommunen und die kommunalen Beschäftigungsgeber übertragen, die nun nicht nur für den konkreten Hinweisgeber:innenschutz, sondern insbesondere auch für die Einrichtung und den Betrieb interner Meldestellen im Sinne des Gesetzes verantwortlich sind.

Wie kann ich Ihnen helfen?


Die Antikorruptionsrichtlinie der niedersächsischen Landesregierung verlangt ausdrücklich die Fortbildung der Beschäftigten zu diesem Themenfeld. Gerade auch Kommunen haben ein funktionierendes Compliance-System in eigener Verantwortung zu schaffen, wollen sie sich nicht später dem Vorwurf eines Organisationsverschuldens ausgesetzt sehen – mit allen Konsequenzen. Herzstück davon ist der wirksame Schutz vor Korruption.


Kommen Sie Ihrer Pflicht nach und minimieren Sie zugleich Ihre Risiken - das Risiko von Korruption in Ihren Reihen ebenso wie spätere Vorwürfe, Sie hätten nicht genug dagegen getan. Vor allem aber leisten Sie Fürsorge für Ihre Mitarbeiter:innen, die rechtssicher und gestärkt kommenden unlauteren Angeboten entgegentreten werden.


Korruptionsprävention muss neu gedacht werden - auch in der Fortbildung. Im Focus meiner Schulungen stehen insbesondere die alltäglichen Aspekte und die Sensibilisierung hierfür – egal aus welcher Motivation heraus sie betrieben wird, Korruption beginnt oft schleichend, im Kleinen. Aber auch gegen Einflussnahmen zu Sabotage- oder Spionagezwecke werden die Teilnehmer:innen gestärkt, wir nehmen hierzu gemeinsam meinen Blickwinkel als Führungskraft einer Sicherheitsbehörde ein. Abgerundet wird die Fortbildung mit grundlegenden Informationen zum neu gestalteten Schutz von Hinweisgeber:innen.


Ich biete Fortbildungen und Schulungen, die speziell auf die Mitarbeiter:innen niedersächsischer Kommunen und kommunaler Beschäftigungsgeber zugeschnitten sind. Das vorhandene Bewusstsein für die Materie wird geschärft, auch im Hinblick auf die Besonderheiten der neuen Gefahren von außen. Das einschlägige Bundes- wie auch das spezifisch niedersächsische Landesrecht werden vermittelt.


Da es in der Thematik regelmäßig große Schnittmengen bei den Mitarbeiter:innen gibt, richtet sich die Fortbildung im Normalfall an gemischte Gruppen aus Ihrer Mitarbeiterschaft. Auf diese Weise kann gemeinsam auch aus dem schon vorhandenen Wissen der Teilnehmer:innen geschöpft werden. Gegebenenfalls können hiervon auch einige als Multiplikator:innen in ihren Bereichen weiterwirken. Natürlich sind aber auch Schulungen für feste Teams möglich.


Ich komme gerne zu Ihnen. So lassen sich bei überschaubarem Zeit- und Geldansatz weite Teile Ihrer Mitarbeiterschaft ohne große Mühe auf den aktuellen Stand bringen. Alles, was wir brauchen, ist ein Raum und eine Gruppe, die Lust auf einen kurzweiligen halben Tag voller Praxisfälle, Diskussionen und Lösungen auch in Gruppenarbeit hat und dabei die Grundlagen der Korruptionsprävention im öffentlichen Dienst kennenlernen oder vertiefen möchte.


Gerne stehe ich Ihnen auch zur Verfügung, wenn Sie über Fortbildungen hinaus konkret die grundlegenden Maßnahmen zur Korruptionsprävention in Ihrer Verwaltung prüfen, überarbeiten oder auch komplett neu aufstellen wollen. Mit 1:1-Schulungen, Vorträgen u.ä. stehe ich Ihnen gerne zur Seite, damit passende Einzelmaßnahmen gefunden, Dienstanweisungen entwickelt und Hinweisgebermeldestellen erfolgreich implementiert werden können. Sprechen Sie mich an.


Sie interessieren sich für mein Angebot, aber denken, Ihre Gemeinde ist vielleicht zu klein oder hat zu wenige von dem Thema berührte Mitarbeiter:innen? Kein Problem, tun Sie sich gerne auch mit Ihren Nachbargemeinden oder Ihrer Samtgemeinde zusammen. Oder Sie sind keine kommunale, sondern eine andere Dienststelle? Sie haben sonst noch Fragen oder Wünsche? Wir finden eine Lösung.


Dr. Knud Dietrich

Nordlicht, Familienvater und Fußballer

Korruptionsprävention und -bekämpfung sowie der Schutz von Hinweisgeber:innen stehen durchgehend in meinem über 20-jährigen beruflichen Focus.

Sei es

  • als hochrangige Führungskraft der Polizei Bremen - u.a. als Leiter der größten Abteilung der Kriminalpolizei und mit Verantwortung für hunderte Mitarbeiter:innen,

  • als langjähriger Arbeitsgruppenleiter im Brandenburger Innenministerium mit Fachaufsicht über die gesamte Landespolizei in den einschlägigen rechtlichen Belangen,

  • als Gutachter und Berater für diverse Landesgesetzgeber oder

  • als promovierter Jurist und ehemaliger Rechtsanwalt und Strafverteidiger:

Immer ist die Unbestechlichkeit die fundamentale Grundlage für eine sicher funktionierende und vertrauenswürdige Arbeit der Verwaltung – auch Ihrer!

So erreichen Sie mich:

kd@knuddietrich.de

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